(27.06.11) Für die Behandlung von Hyperaktivitätsstörungen bei Erwachsenen stehen mit deren Zulassung methylphenidat-haltige Arzneimitteln („Stimulantien“) zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat dies in einem aktuellen Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie berücksichtigt.
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