(31.05.17) Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat vier Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen beschlossen. Es handelt sich um die Bereiche endoprothetische Gelenkversorgung, Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung älterer Patienten, Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten sowie Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus.
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