(04.07.17) Ab 1. Oktober 2017 gibt es einen geänderten Vordruck, auf dem Vertragsärzte Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) und die vor einem Jahr eingeführte Unterstützungspflege verordnen können. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Mit der Überarbeitung soll das Ausfüllen des Formulars erleichtert werden.
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