(09.11.17) Der Bundesrat hat der Verlängerung der Telematik-Frist zugestimmt. Stichtag ist nun der 31. Dezember 2018. Ärzte und Zahnärzte haben dadurch ein halbes Jahr länger Zeit, um die zum Überprüfen der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte notwendige Technik anzuschaffen. Erst nach Ablauf der neuen Frist greifen die im E-Health-Gesetz von 2015 vorgesehenen Vergütungskürzungen bei Nichtbereithalten der Technik.
↧