(15.11.17) Was folgt aus den Zu- und Abschlägen nach Qualität sowie dem Zentrumszuschlag? Wie können Mindestmengen im Rahmen der Zentralisierung stationärer Leistungen verbindlich umgesetzt werden? Ist die Umsetzung verbindlicher Personalvorgaben für die Kliniken durchführbar? Diese und weitere zentralen Fragen stehen im Mittelpunkt des 11. Nationalen Qualitätskongresses Gesundheit, der am 27. und 28. November in Berlin stattfindet. Die AOK und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) beteiligen sich mit mehreren Tagungsbeiträgen am Programm.
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