(28.11.17) Ab sofort können Ärzte die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) verordnen. Damit wird die pflegerische Versorgung von sterbenden Menschen in ihrer häuslichen Umgebung um eine weitere Leistung erweitert. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Regelungen für die HKP angepasst und somit eine Vorgabe aus dem Hospiz- und Palliativgesetz umgesetzt. Die Änderung der Richtlinie ist am 25. November in Kraft getreten.
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