(05.12.17) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich über die Definition von Klinikstandorten geeinigt und die Einrichtung eines bundesweiten Verzeichnisses beschlossen. Die Definition wird für die Qualitätssicherung, die Abrechnung, die Krankenhausplanung und für die Krankenhausstatistik benötigt.
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