(21.06.18) Frei verkäufliche Analgetika tragen zukünftig einen deutlich sichtbaren Warnhinweis. Die Hersteller müssen auf der Verpackung über die Gefahr eines langfristigen Gebrauchs informieren. Dies sieht die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung vor (AnalgetikaWarnHV). Der Bundesrat hat ihr vor Kurzem zugestimmt. Sie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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