(05.11.18) Der Bundesbasisfallwert für das Jahr 2019 beträgt 3.544,97 Euro. Das haben die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene jetzt vereinbart. Die obere Grenze des Basisfallwertkorridors liegt damit bei 3.633,60 Euro (plus 2,5 Prozent), die untere bei 3.508,81 Euro (minus 1,02 Prozent).
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