(02.04.12) Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert und beschleunigt. Nach dem neuen Berufsanerkennungsgesetz, das am 1. April 2012
in Kraft getreten ist, können im Vergleich zur deutschen Ausbildung bestehende Lücken
künftig gezielt nachgearbeitet werden. Unterlagen über im Ausland erworbene
Qualifikationen müssen Kammern und Behörden ab Januar 2013 innerhalb
von drei Monaten prüfen.
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