(01.07.19) Ab dem 1. Juli 2019 tritt der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung in der Fassung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Dieser wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen und gilt bundesweit. Der Vertrag regelt die genauen Modalitäten der Arzneimittelabgabe in deutschen Apotheken.
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