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Aufnahme weiterer Erkrankungen in die ASV geregelt

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(12.08.19) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Verfahren für die Aufnahme neuer Erkrankungen in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) geändert. Somit kann die ASV weiterwachsen. Der G-BA-Beschluss ist noch nicht gültig.

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