(13.06.12) Die vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist am 12. Juni 2012 in Kraft getreten. Mit der Novellierung kommen eine ganze Reihe Änderungen auf die Apotheken und Krankenhausapotheken zu. So zum Beispiel werden räumliche Anforderungen etwa für die Lagerung und Herstellung von Medikamenten neu gefasst. Außerdem werden Apotheken dazu verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem einführen müssen. Sie haben aber zwei Jahre Zeit, um diese beiden Neuerungen umzusetzen. Weitere Änderungen, die beispielsweise Botendienste, Beratung, Rezeptur/Defektur und Bevorratung von Betäubungsmitteln betreffen, greifen hingegen sofort nach Inkrafttreten.
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