(28.09.12) Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat erstmals den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser bekannt gegeben und auf zwei Prozent festgesetzt. Der Wert ergibt sich aus der durchschnittlichen prozentualen Veränderung der Krankenhauskosten für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2011 und des ersten Halbjahres 2012 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Orientierungswert ist die Grundlage des sogenannten Veränderungswertes. Dieser löst mit dem Inkrafttreten des Psych-Entgeltgesetzes im Juli 2012 die sogenannte Grundlohnrate ab.
↧