(21.02.13) Künftig dürfen Paare Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Ausnahmefällen auf Gendefekte testen lassen. Die entsprechende „Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID)“ hat das Bundeskabinett am 18. Februar 2013 passiert. Allerdings unterliegt die PID strengen Bedingungen. Nicht nur müssen elterliche Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Auch eine Ethikkommission muss zustimmen. Außerdem ist die PID auf spezielle Zentren beschränkt.
↧