(07.03.13) Eine Klage gegen die Aufforderung zur Nutzenbewertung hat keine aufschiebende Wirkung. Das Pharmaunternehmen Novartis muss nunmehr ein Dossier für die Nutzenbewertung seiner Diabetesmittel beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einreichen. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) am 28. Februar entschieden (Az.: L 7 KA 106/12 KL ER). Der Eilantrag des Schweizer Konzerns, das Verfahren zur Nutzenbewertung auf diese Weise aufzuhalten, wurde abgelehnt.
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