(27.03.13) Apotheker in Deutschland sollen für ihre Notdienste zwischen 20 und 6 Uhr eine Pauschale erhalten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz – ANSG) beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung ist das Ziel des Gesetzentwurfs, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln insbesondere in ländlichen Regionen auch weiterhin sicherzustellen.
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