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Veränderungsrate 2013 veröffentlicht

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(18.09.12) Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen für 2013 bekanntgegeben. Diese beträgt im gesamten Bundesgebiet + 2,03 Prozent. Grundlage der Berechnung sind die Veränderungsraten des zweiten Halbjahres 2011 und des ersten Halbjahres 2012 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Veränderungsrate ist eines der Kriterien, die als Grundlage für die jährlichen Budget- und Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern dienen.

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