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Vertrauliche Geburt künftig zulässig

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(15.08.13) Von Mai 2014 an gibt es in Deutschland die Möglichkeit der "vertraulichen Geburt". Ärzte und Hebammen können dann anstelle des Namens ein Pseudonym in die Akten eintragen. Sie müssen nur Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes melden. Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen und in anderen Fällen üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.

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