(10.12.13) Der DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2014 ist vereinbart. Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich auf 1,05 Euro pro Fall geeinigt. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser 0,93 Euro und auf die Finanzierung der InEK GmbH 0,12 Euro. Die aktualisierte Tabelle für die Zu- und Abschläge im Rahmen der Krankenhausabrechnung steht zum Herunterladen bereit.
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