(19.12.13) Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf die Rahmenvorgaben für Heilmittel 2014 geeinigt. Die Vereinbarung sieht eine Steigerung des Ausgabenvolumens für die bundesweiten Anpassungsfaktoren in Höhe von 3,25 Prozent beziehungsweise mehr als 150 Millionen Euro vor. Zudem gibt es auf den Landesebenen einen regionalen Anpassungsbedarf wie die Zahl und Altersstruktur der Versicherten und die Entwicklung der Preise. Auch einigten sich die Bundesvertragspartner auf eine Anpassung der Heilmittelausgaben rückwirkend für das laufende Jahr um plus 0,5 Prozent.
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