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GBA begrenzt Verordnungsfähigkeit von Blutzucker-Teststreifen

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(21.03.11) Typ-2-Diabetiker, die nicht insulinpflichtig sind, bekommen nur noch dann Teststreifen zum Selbstmessen des Blutzuckers auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am 17. März 2011 entschieden. Patienten, die Insulin spritzen, sind von der Regelung nicht betroffen, unabhängig davon, ob sie an einem Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 leiden.

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