(09.01.14) Erstmals haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband zwei Wirkstoffe definiert, die bei der Abgabe in den Apotheken nicht gegen ein anderes Preäparat ausgetauscht werden dürfen. Das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin sind die ersten Wirkstoffe auf der sogenannten "Substitutionsausschlussliste". Die Aufnahme weiterer Wirkstoffe wird im Rahmen eines Schiedsstellenverfahrens geprüft.
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