(17.11.10) Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Richtlinie "Maßnahmen zur Qualitätssicherung der herzchirurgischen Versorgung bei Kindern und Jugendlichen", die im Juni 2010 in Kraft getreten ist, legt für alle Krankenhäuser verbindliche Qualitätsstandards fest. Die offensichtliche Unrichtigkeit in Anlage 1 der Richtlinie bezüglich der OPS-Code-Angabe wurde nun korrigiert.
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