(27.09.11) Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben am 22. September 2011 eine Vereinbarung über den Bundesbasisfallwert für das Jahr 2012 getroffen. Unter Berücksichtigung der Veränderungsrate 2012 von 1,48 Prozent wurde ein einheitlicher Bundesbasisfallwert in Höhe von 2.991,53 Euro vereinbart. Die Grenzen des Basisfallwertkorridors liegen damit bei 3.066,32 Euro für die obere Grenze (+ 2,5 Prozent) und 2.954,14 Euro für die untere Grenze (- 1,25 Prozent).
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