(15.09.11) Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen für 2012 bekanntgegeben. Diese beträgt im gesamten Bundesgebiet + 1,98 Prozent. Grundlage der Berechnung sind die Veränderungsraten des zweiten Halbjahres 2010 und des ersten Halbjahres 2011 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
↧