(03.09.12) Das Meldeformular nach 116b wurde aktualisiert. Krankenhäuser, die eine Genehmigung zur Erbringung bestimmter ambulanter Leistungen erhalten haben, sollten das neue Meldeformular nutzen, um eine Mitteilung an die Krankenkassen zu senden. Eine überarbeitete Liste der AOK-Annahmestellen steht ebenfalls zum Download bereit.
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