(28.04.14) Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt entschieden, dass die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet sind, bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen die Zahnärzte namentlich zu benennen und auf die Verschlüsselung zu verzichten. Die AOK Bayern hatte gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns wegen der Verschlüsselung geklagt. Nach mehrjährigem Rechtsstreit gab das BSG der AOK Bayern nun uneingeschränkt Recht.
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