(28.07.14) Erleidet ein Patient einen Hörverlust, ist nur für die erstmalige Versorgung eine ärztliche Verordnung notwendig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) jetzt in einer Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie klargestellt. Mit diesem Beschluss setzt der GBA die vom Bundesgesundheitsministerium erteilten Maßgaben zur Neufassung der Richtlinie um.
↧