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GBA passt Hilfsmittel-Richtlinie an

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(28.07.14) Erleidet ein Patient einen Hörverlust, ist nur für die erstmalige Versorgung eine ärztliche Verordnung notwendig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) jetzt in einer Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie klargestellt. Mit diesem Beschluss setzt der GBA die vom Bundesgesundheitsministerium erteilten Maßgaben zur Neufassung der Richtlinie um.

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