(31.03.11) Die Fünfte Verordnung zu den Änderungen einzelner Normpackungsgrößen (N) tritt zum 1. Mai 2011 in Kraft. In der Packungsgrößenverordnung sind die Maßzahlen der am häufigsten verordneten Packungsgrößen für kurze (N1), mittlere (N2) und lange (N3) Therapiedauer festgelegt.
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