(09.10.14) Klinikärzte können Patienten künftig für bis zu fünf Arbeitstage häusliche Krankenpflege verordnen, wenn sie dies bei der Entlassung für notwendig halten. Die entsprechende Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL), die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bereits Mitte Juli beschlossen hatte, ist am 7. Oktober in Kraft getreten. Bislang durften Klinikmediziner bis zum Ablauf des dritten Werktages nach der Entlassung häusliche Krankenpflege verordnen.
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