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Ambulante Behandlung hat Vorrang vor stationären

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(xx.xx.15) Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Krankenhausbehandlungsrichtlinie neu gefasst. Sie sieht unter anderem vor, dass Vertragsärzte vor einer Krankenhauseinweisung prüfen müssen, ob es für den Patienten alternative ambulante Behandlungsmöglichkeiten gibt.

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