(31.08.15) Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer (BÄK) hat die Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes überarbeitet. Das Regelwerk orientiert sich an den aktuellen Erkenntnissen der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung und ersetzt die bislang geltende Richtlinie aus dem Jahr 1997.
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