(18.11.11) Ab 2013 sollen stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik ihre Leistungen nach einem pauschalierenden Entgeltsystem abrechnen. Den rechtlichen Rahmen für das neue Vergütungssystem setzt der nun veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Der Entwurf sieht unter anderem eine zweijährige Optionsphase vor, in der psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen das neue Entgeltsystem auf freiwilliger Basis und budgetneutral einführen können.
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