(12.08.15) Die Bundesregierung hat die zweite Stufe ihrer Pflegereform auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Kabinett billigte am 12. August den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für ein "Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften". Das sogenannte Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) soll einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen, der körperliche Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit durch Demenz gleichermaßen berücksichtigt.
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