(02.09.15) Spezialisierte Vertragsärzte müssen wie alle anderen Vertragsärzte am Bereitschaftsdienst mitwirken. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil am 19. August 2015 entschieden. Fehlt den Fachärzten aufgrund ihrer Spezialisierung die Kompetenz für die Notfallversorgung, haben sie ein Jahr Zeit, sich entsprechend fortzubilden.
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