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GBA beschließt Richtlinie für einheitliches Qualitätsmanagement in Praxen und Krankenhäusern

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(04.01.16) Für Praxen und Krankenhäuser gelten künftig einheitliche Anforderungen an das interne Qualitätsmanagement. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die erste Fassung einer sektorenübergreifenden Richtlinie beschlossen. Die sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) regelt die Anforderungen an das stationäre und ambulante Qualitätsmanagement. Die bisher gültigen, bereichsspezifischen Richtlinien werden abgelöst.

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