(03.05.16) Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) ist erstmals in die Definition ergotherapeutischer Leistungen eingeflossen. Das vereinbarte der GKV-Spitzenverband mit dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten im Rahmen der Verhandlungen zu den neuen Rahmenempfehlungen. Gleichzeitig wurden einheitliche Regelungen zur Abrechnung und notwendige Angaben für die Verordnung ergotherapeutischer Leistungen beschlossen. Die Rahmenempfehlungen gelten seit dem 1. Mai 2016.
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