(31.08.16) Der Gemeinsame Bundesauschuss hat die Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) und deren Anlagen zu gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle sowie zum Marfan-Syndrom überarbeitet. Die Änderungen waren durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erforderlich geworden. Mit der Gesetzesänderung ist unter anderem die Eingrenzung auf die schweren Verlaufsformen von onkologischen und rheumatologischen Erkrankungen entfallen. Das generelle Merkmal der ASV, das bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen eine interdisziplinäre Abstimmung und Koordination der Patientenversorgung vorschreibt, bleibt bestehen.
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