(18.11.16) Die überarbeitete Qualitätsmanagement-Richtlinie ist in Kraft. Zweck der Überarbeitung war es, grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, die sowohl für Praxen als auch für Kliniken gelten, zusammenzuführen. Die neue Richtlinie löst die drei bisherigen Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich ab.
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