(28.11.16) Deutlich mehr Krankenhäuser als bisher können künftig sogenannte Sicherstellungszuschläge erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat für die Regelung entsprechender Anträge jetzt bundesweit gültige Kriterien definiert. Der Beschluss dient als Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Vertretern der Krankenkassen und der Kliniken.
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