(30.11.16) Die Anforderungen an die Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening haben sich geändert. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Aufklärungspflicht der Ärzte, die Regelung zur Fortbildung und die Vereinbarung zur Qualitätssicherung (QS) der kurativen Mammographie.
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