(12.01.17) Der GKV-Spitzenverband weist in einem Rundschreiben an die Heilmittelverbände darauf hin, dass die Krankenkassen bis zum 30. Juni 2017 bei der Abrechnung von Leistungen noch die alten (bis 31. Dezember 2016 gültigen) Verordnungsvordrucke akzeptieren. Zum Jahreswechsel wurden neue Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln eingeführt. Da weiterhin Heilmittelverordnungen auf alten Formularen ausgestellt werden, hatte dies bei Heilmittelerbringern die Frage aufgeworfen, inwiefern sie diese Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen können.
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