(07.03.17) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht ab sofort Informationen zu offenen Zulassungsanträgen. Damit wolle man die neuen Möglichkeiten des geänderten Arzneimittelgesetzes (AMG) nutzen, um mehr Transparenz zu schaffen, teilte das Institut mit. Bislang sah das AMG vor, dass diese Informationen vom BfArM nur auf Antrag herausgegeben werden dürfen. Durch den Wegfall der Antragspflicht kann das BfArM die Informationen jetzt im Internet veröffentlichen.
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