(05.04.17) Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Damit haben nun auch Schülerinnen und Studentinnen einen Anspruch auf Mutterschutz. Sie können zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen. Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 12. Mai abschließend beraten.
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