(07.04.17) Krankenhäuser müssen künftig auf ihren Stationen Vorgaben für die minimale Besetzung mit Pflegepersonal erfüllen. Entsprechende Regelungen hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch beschlossen. Die geplanten Personaluntergrenzen sollen künftig bundesweit für sogenannte pflegesensitive Bereiche gelten. Kassen und Kliniken sind aufgefordert, bis zum 30. Juni 2018 eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
↧