(19.09.17) Rückwirkend zum 15. Juli 2017 steigen die Honorare der freiberuflichen Hebammen um 17 Prozent. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die drei Hebammenverbände vor der Bundesschiedsstelle verständigt. Zusätzlich zur Honorarerhöhung sind für die freiberuflichen Hebammen auch neue Leistungen hinzukommen. So können sie beispielsweise ein drittes Vorgespräch in der Schwangerschaft und die Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung mit den Kassen abrechnen.
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