(17.10.17) Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade erfolgte weitestgehend problemlos. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesversicherungsamtes (BVA) hervor. Die Pflegegrade ersetzen seit Januar 2017 die bisherigen Pflegestufen bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung.
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