(27.04.18) Krankenhäuser müssen künftig bestimmte medizinische Anforderungen und Qualitätsstandards erfüllen, um Vergütungszuschläge für die Versorgung von Notfällen zu erhalten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen. Die Zuschläge sind gestaffelt nach dem Umfang der Strukturen, die eine Klinik in jeder der drei Versorgungsstufen vorhalten muss.
↧