(26.07.18) Der GKV-Spitzenverband hat die Zulassungsempfehlungen für Heilmittelerbringer überarbeitet und aktualisiert. Diese sind ab dem 1. August 2018 anzuwenden und gelten für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie sowie für die Podologie. Die Empfehlungen des Spitzenverbandes dienen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen. Die Zulassung selbst erteilen die Landesverbände der Krankenkassen.
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